Nulla dies sine linea
Geschichtsverein Windecken 2000
Archiv
Home
Wetterauer Brandgräber aktuell
Bausch-Enkelin Maria Schmidt erhofft Hinweise

Im Jahre 1958 wurde in der "Germania" die Abhandlung "Zur Frage der Echtheit der jungsteinzeitlichen "Wetterauer Bandgräber" von Gudrun Loewe veröffentlicht. Seitdem besteht für die Prähistoriker keine Zweifel darüber, daß der Windecker Brunnenbauer Georg Bausch nicht nur die in großer Zahl geborgenen durchlochten Kieselsteine, Schieferplättchen, Knochen usw. gefälscht hat, sondern auch alle etwa 100 (!) im nördlichen Hanauer Kreisgebiet und im Raum Frankfurt hauptsächlich von ihm entdeckten Brandgräber in ihrer Gesamtheit - und zwar allein. Während die Fachwissenschaftler diese Behauptung ihrer Kollegin offensichtlich ohne Hinterfragung als Tatsache in ihren Veröffentlichungen verbreiten, rüttelt nun der Geschichtsverein Windecken 2000 an diesem Credo.

Grossansicht laden© GVW 2000
Bausch-Enkelin Maria Schmidt Repro: Rolf Hohmann
Vorsitzender Rolf Hohmann hat seit Beginn dieses Jahres alle relevanten Quellen über diese "Fälscherstory"gesammelt und sie einer kritischen Betrachtung unterzogen. Er wird die Ergebnisse seiner umfangreichen Recherchen demnächst auf der Website "www.geschichtsverein-windecken.de" und in der Presse erläutern. Um die interessierte Bevölkerung mit der Materie vertraut zu machen, findet Anfang 2003 im historischen Rathaus Windecken eine Ausstellung über die "Wetterauer Brandgräber" statt.

Neben vielen Informationen über den Kulturkreis der jungsteinzeitlichen Bandkeramik werden auch die fünf im Historischen Muesum Hanau aufbewahrten Original-Steinketten gezeigt. An einem Tag wird Maria Schmidt aus Langendiebach anwesend sein, Enkelin des Brunnenbauers Georg Bausch. Sie bestreitet vehemet die gegen ihren Großvater erhobenen Fälschervorwürfe und erhofft von älteren Windeckern Hinweise auf das damalige Geschehen.


Maria Schmidt (Foto) nimmt jederzeit solche Hinweise unter der Rufnummer 06183/71258 entgegen.


©  Geschichtsverein Windecken 2000
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Vereins.