Die Schinnergasse in Ostheim
In der alten Stadt Hanau wurde das peinliche Gericht vom Land- oder
Zentgericht ausgeübt. Bei Vollstreckung eines Todesurteils lieh man
sich den "Züchtiger" von Frankfurt oder Mainz aus.
Erst 1532 wird von der Verleihung des Scharfrichteramtes durch die Hanauer
Herrschaft berichtet. Der Hanauische "Schinder" oder "Schinner" mußte
seinen Wohnsitz immer in Ostheim haben. Was der Anlaß für diese
Gepflogenheit war und wie lange sie Gültigkeit besaß, ist nicht
überliefert.
Die Chronik berichtet, daß 1537 der Hanauische Schinder "zu Friedberg
von zweien Henkern erschlagen" wurde. Vielleicht handelt es sich dabei
um jenen Hausen von Didenbergen, der in jenem Jahr der Herrschaft geschworen
hatte, "sich wie ein frommer Henker zu halten."
Im Jahre 1540 brachte ein Schinder von der Stadt Allendorf Zeugnis,
"daß er sich seinem Stand und Wissen nach wohlleidlich gehalten habe,"
und er wurde "zu einem Nachrichter und Wasenmeister angenommen." Nachrichter
war ebenso wie Züchtiger die Bezeichnung für den Scharfrichter,
der zumeist auch für die Beseitigung verendeter Tiere zu sorgen hatte.
Die Henker von Hanau sollen im 16. Jahrhundert in der Ostheimer Hainstraße
gewohnt haben, die deshalb seit alters her die "Schinnergass" hieß.
Als nach der Eingliederung der Gemeinde Ostheim in die Stadt Nidderau
eine Umbenennung der Hainstraße erforderlich wurde, trug man dieser
Überlieferung Rechnung. |