Das Hexentürmchen in Windecken
Im Jahre 1502 errichtete Graf
Reinhard IV. von Hanau in der ehemaligen Residenzstadt Windecken ein
Landgericht. Die Gerichtsordnung legte fest, daß der Schultheiß
als Richter den Stab in der Hand halten muß "und das Gericht hegen
und des gnädigen Herrn wegen, wie sichs gebührt und zu Hanau
am Landgericht gehalten wird."
Ausgeübt wurde auch das "peinliche Gericht" und somit über
Leben und Tod entschieden.
So berichten Gerichtsakten "1593 ist Anderssen Margareth im Gefängnis
aufm Schloß, darin sie getriebener und gestandener Zauberei wegen
drei Wochen gelegen, am Morgen tot augefunden worden, ist auf der Rät
Befehl nach 2 Tagen durch den Nachrichter hinaus bis zur Wart geführt
und von ihm begraben worden."
Bei der "Wart" handelt es sich um den Platz am Wartbaum, an dem vermutlich
der Galgen stand und die Hingerichteten begraben wurden. Mit dem Gefängnis
"aufm Schloß" ist mit einiger Sicherheit das "Hexentürmchen"
in der heutigen Schloßbergstraße gemeint.
Die letzte Hexenverbrennung in Windecken fand am 15. Mai 1682 statt.
Das unter Denkmalschutz stehende Hexentürmchen zählt zu den
wenigen erhalten gebliebenen Resten der mittelalterlichen Stadtbefestigung. |